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FEU K BMA (40/2018)

Am 13.08. gabe es ein „allgemeines Wecken“ um 04:05 Uhr in unserer Gemeinde. Wir wurden zu einem vermeintlich aktivierten Rauchmelder in die Ostsee-Residenz alarmiert.
Vor Ort wurden wir schon von dem Anrufer in Empfang genommen und zu der entsprechenden Wohnung geführt. Da es keine Anzeichen für ein offenes Feuer gab und auch anscheinend kein Bewohner in der Wohnung war, sollte die Tür zur Begehung gewaltsam geöffnet werden, um Klarheit zu schaffen.
Während dieser Aktion wurde der dann doch schlafende Bewohner geweckt und hat uns freundlicherweise die Tür von innen geöffnet.
Nach dem Tausch des Türschlosses konnten wir den Einsatz um 05:10 Uhr beenden.

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